Archiv |
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Gemeinschaftseigentum | 25.11.2010 | Burkhard Rüscher | | ||
Parkhäuser/Tiefgaragen | 25.11.2010 | Dipl.-Ing. Dieter Räsch | | ||
Bauvertrag/Insolvenz | 25.11.2010 | Ulrich Weber | | ||
| 25.11.2010 | Dr. Olav Alt | | ||
Architekten-/Ingenieurvertrag | 28.10.2010 | Dr. Christoph Maier, Jan Woelfert | | ||
Energieeinsparverordnung | 28.10.2010 | Eckhard Dittrich | | ||
Strategien im Claimmanagement | 28.10.2010 | Gerald Müller / René Buscher | | ||
Mediative Konfliktlösungen | 22.07.2010 | Helmut Dietz Dr. Andreas Most | | ||
Schönheit vs Kosten | 22.07.2010 | Thomas Wild | | ||
Energetische Sanierung | 08.07.2010 | Thomas Ahlgrimm / Andreas Gemeinhardt | | ||
Strategie Störungen | 24.06.2010 | Dr. Christoph Maier | | ||
Rechnerische Prüfung von Bauzeitennachträgen in der PraxisVorträge über Bauzeitennachträge enden meist kurz vor dem Zeitpunkt, an dem konkrete Berechnungsbeispiele vorgestellt werden. Dies führt dazu, dass eine Vielzahl von Architekten und Ingenieuren zwar auf Grund-wissen zu Bauzeitennachträgen zurückgreifen können. Die Prüfung eines solchen Nachtrags ist mit diesem Wissen in der Regel jedoch noch nicht oder nur schwer möglich. Die Prüfung dem Grunde nach lässt sich kaum verallgemeinern, die rechnerische Prüfung ist jedoch in vielen Fällen ähnlich. Zunächst sind die baubetrieblichen Grundlagen auf Übereinstimmung mit den Vertragsgrundlagen und auf Plausibilität zu prüfen. Eine Klassifizierung richtig oder falsch ist bei Bauzeitennachträgen nicht möglich. Ziel der Prüfung ist es, mit realistischen Ergebnissen in eine Verhandlung gehen zu können. Das Vorgehen bei der Prüfung wird an einem Praxisbeispiel aus dem Rohrleitungsbau erläutert. Schließen | Tel. 0174/9920522 |