Archiv |
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<< < 80-91 | 104-115 > >> 92-103 von 246 Vorträgen | ||
Vergaberecht | 05.07.2012 | Dr. Norbert Huber | | ||
Wartung von Gebäuden | 05.07.2012 | Dipl.-Ing. Univ Martin Egenhofer | | ||
Recht | 24.05.2012 | Marcus Lasar | | ||
Bauakustik | 24.05.2012 | Dr. Thomas Hils | | ||
forum baucultur im skygarden | 03.05.2012 | Dr. Christoph Maier | | ||
Instandsetzung Fassaden/Balk. | 03.05.2012 | Dipl.-Ing. Dieter Rudat (2) | | ||
Steuern & Immobilienvermietung | 08.03.2012 | Eberhard Mathes / Peter A. Fischbacher | | ||
Fassaden | 08.03.2012 | Harald Scherübl | | ||
Vergütung absichern und trotz Insolvenz durchsetzenJeder Auftragnehmer kennt die Situation, dass Abschlags- oder Schlussrechnungen verzögert, nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Dies muss man nicht einfach hinnehmen, sondern kann schon nach Vertragsschluss und während der Vertragsabwicklung mit dem Verlangen nach einer Bauhandwerkersicherung oder einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch den Druck auf den Auftraggeber erhöhen. Diese beiden rechtlichen Instrumente sind die stärksten Waffen gegen eine schlechte Zahlungsmoral von Auftraggebern. Sie stellen nicht nur eine Sicherung der Vergütung für den Insolvenzfall dar, sondern eröffnen auch weitere Optionen für eine Leistungseinstellung oder Kündigung des Vertrages. Sollte man von diesen Sicherungsmitteln nicht Gebrauch gemacht haben, so kann das Bauforderungsicherungsgesetz helfen. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers und bei nicht ordnungsgemäß verwendetem Baugeld kann der Geschäftsführer des Auftraggebers persönlich in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden. Nicht alle Leistungen von Baubeteiligten fallen unter den Schutzzweck dieses Gesetzes. Der Vortrag soll praxisnah darstellen in welchen Stadium der Vertragsabwicklung welche rechtlichen Instrumente sinnvoll sind. Welche Chancen ergeben sich und welche Risiken sind damit verbunden? Jeder Auftragnehmer sollte diese Feinheiten kennen. Doch auch Auftraggeber müssen hiermit vertraut sein, um bei entsprechenden Verlangen Ihrer Auftraggeber richtig zu reagieren. Schließen | Tel. +49 (0)89 28634-425 | |
Energiewende | 24.11.2011 | Dipl.-Ing. Markus Schnier | | ||
Mietrecht/Hausverwaltung | 27.10.2011 | Sascha Sormann | | ||
Gebäudeschadstoffe | 27.10.2011 | Dipl.-Ing. Martin Kessel | |