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Forderungssicherung am Bau - neue Rechtsprechung, neue GesetzgebungDas Geld bleibt knapp am Bau, Zahlungsverzögerungen können die Existenz kosten. Die gerichtliche Durchsetzung ist oft langwierig. Der Gesetzgeber wollte mit §648a BGB und dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen helfen. Die Gerichte haben insbesondere mit ihrer Rechtsprechung zu §648a BGB weitere Schritte unternommen. Doch jetzt plant der Gesetzgeber mit einem neuen Forderungssicherungsgesetz die Revolution u.a. soll es vorläufige Zahlungsanordnungen geben, vollstreckbare Titel nach wenigen Tagen. Die weiteren Planungen, der Stand und die Chancen der Umsetzung wie auch aktuelle Tendenzen in der Rechtssprechung werden dargestellt. Schließen | Tel. 089/286340 | |
DIN 1045 | 25.03.2004 | Dag Hogh-Binder | | ||
Wohnflächen Bauträgervertrag | 26.02.2004 | Dr. Christoph Maier | Bau- und Immobilienrecht | ||
Feuchte in Wohnungen | 26.02.2004 | Dr. Ing. Hartwig Künzel | Verfahrenstechnik | ||
Level 5 Kriterium | 29.01.2004 | Josef Beil | Bau- und Immobilienrecht | ||
KfW-60 Kriterium | 29.01.2004 | Siegfried Teuber | Energie- und Gebäudetechnik |