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Holzbauten | 01.02.2018 | Dipl.-Ing. Bernhard Kopff | | ||
Weinprobe | 30.11.2017 | Max Mayerhofer | | ||
Farbe im Raum | 30.11.2017 | Tine Kocourek | | ||
Haftung GbR/PartGmbB/Gmbh | 26.10.2017 | Dr. Christian Ostermaier | | ||
Floßfahrt | 30.06.2017 | | | ||
Wichtige Sonderveranstaltung zur Gesetzesänderung ab dem 01.01.2018! Das neue Bau- und Werkvertragsrecht Was lange währt, wird gut?Lange wurde um ein Bauvertragsrecht im BGB gerungen. Jetzt ist es beschlossene Sache und alle Auftragnehmer und Auftraggeber schließen ab dem 01.01.2018 zwingend Ihre Verträge auf dieser Grundlage ab. Dabei gilt das neue Gesetz nicht nur für Bauverträge, sondern auch für Architekten- und Ingenieurverträge. Neben der Vorstellung des neuen Gesetzes und der Auswirkungen auf die Praxis werden im Vortrag insbesondere folgende Fragen erörtert: - Für wen gilt das neue Bau- und Werkvertragsrecht? - Was bedeutet das einseitige Anordnungsrecht? - Welche Besonderheiten gelten bei Verträgen mit Verbrauchern? - Was ist beim Architekten- und Ingenieurvertrag zu beachten? - Wie ist mit dem Widerrufsrecht umzugehen? - Ist die einstweilige Verfügung die Lösung für Nachtragsstreitigkeiten? - Kann man weiterhin einen VOB/B-Vertrag abschließen? Der Vortrag soll alle am Bau Beteiligten rechtzeitig vor dem 01.01.2018 mit den Auswirkungen des Gesetzes vertraut machen. Schließen | | |
Der Freie-Mitarbeiter-Vertrag | 27.04.2017 | Dr. Christian Ostermaier | | ||
Schallschutznorm | 27.04.2017 | Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Kübler | | ||
Urheber des Lichts | 30.03.2017 | Prof. Dr. Michael Körner / RA Dr. Christoph Maier | | ||
Digital Building | 30.03.2017 | Markus Groben | | ||
FORUM-Skitag 2017 | 10.03.2017 | | | ||
BIM | 23.02.2017 | Dr. Michael Küpper | |