28.10.2010 | 17:00 Uhr "Strategien im Claimmanagement: Jurist und Baubetriebler Seite an Seite" Wie gelingt es, den Bauherren davon zu "überzeugen", berechtigte Ansprüche zeitnah zu bedienen?Gerade bei größeren und komplexeren Bauvorhaben sind geänderte oder zusätzliche Leistungen immer wieder ein Feld für Diskussionen zwischen den Baubeteiligten. Der Auftraggeber und dessen Sachwalter wollen Kostensicherheit von Anfang an aber auch die Möglichkeit, auf aktuelle Entwicklungen flexibel zu reagieren. Dem steht das Interesse des Bauausführenden an der Vergütung von Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungssoll enthalten waren, häufig scheinbar entgegen. Hier kann die saubere baubetriebliche und juristische Aufarbeitung des Baugeschehens dazu dienen, kostenträchtige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und den Beteiligten schon frühzeitig die Chancen und Risiken bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aufzuzeigen und Streitigkeiten einer Lösung zuzuführen. Hierüber und über die Möglichkeit, auch bei Insolvenz des AG noch Werklohn realisieren zu können, sollen die Beiträge einen Überblick geben.
René Buscher, SNP Berlin:
- Anspruchsgrund nach § 2 Abs. 5 und 6 sowie § 6 VOB/B
- "Druck" auf den AG bei fehlender Einigung?
- Sicherheit gem. § 648a BGB - "Neue" Einklagbarkeit der Sicherheit - auch ohne (bestehende) Vorleistungspflicht? (Urteil LG Hamburg vom 16.07.2010)
- Kurzer Exkurs: Möglichkeit der Durchsetzung von Ansprüchen bei Insolvenz des Auftraggebers; Sicherheitenverwertung, BauFordSichG
Gerald Müller, ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH:
- Relevanz der "Urkalkulation" und der Terminplanung
- Kalkulation der Ansprüche nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B bzw. § 642 BGB
- Baubegleitende Dokumentation bei Behinderungen und "Nachträgen"
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