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| 10.03.2011 | Dr. Olav Alt | | ||
Bauvertrag/Insolvenz | 10.03.2011 | Ulrich Weber | | ||
Haftungsfalle Schweißaufsicht gem. EN ISO 14731 - auch Bauunternehmen, Handwerker und Bauüberwacher in der PflichtSchweißen ist die gefahrgeneigte Arbeit schlechthin. Der Herstellungsprozeß ist riskant (Hitze, Erfolg oft nicht sichtbar), die Schadenspotentiale sind gewaltig (betroffen sind z.B. Stahltragwerke, Straßen- und Schienenverkehr, Luft- und Raumfahrt, Druckbehälter). Deshalb müssen alle Unternehmen, in welchen solche Schweißarbeiten durchgeführt werden, über eine Schweißaufsicht gem. EN ISO 14731 verfügen. Die EN ISO 17660-1 verlangt eine Schweißaufsicht sogar für Schweißarbeiten an Betonstählen, bei allen Stahltragwerken ist sie gem. EN ISO 1090-2 ohnehin Pflicht. Schweißaufsicht meint dabei mehr als nur die Bestimmung einer - ggfs. externen - Schweißaufsichtsperson. Es geht um ein umfassendes Organisationssystem mit der Definition der Aufgaben, Beschreibung der Tätigkeiten, Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Festlegung der jeweiligen Dokumentation. Wer ohne eine solche Schweißaufsicht gem. EN ISO 14731 Schweißarbeiten ausführt oder geschweißte Produkte verarbeitet, riskiert bei Schäden:
- die persönliche Haftung/Strafbarkeit des Geschäftsführers und der Schweißaufsichtsperson Der Vortrag erläutert die Struktur der Schweißaufsicht gem. EN ISO 14731 und die notwendigen Maßnahmen zu Ihrer Umsetzung in den Herstellerbetrieben. Die vom Referenten auf der Grundlage der EN ISO 14731 und EN ISO 3834 entwickelte Matrix "Aufgaben, Verantwortung und Dokumentation" sowie ein Bestellungsvertrag, in welchem den Schweißaufsichtspersonen Weisungsbefugnis erteilt wird und auch deren Haftung beschränkt wird, sind die Mindestanforderungen an eine Schweißaufsicht, welche den Anforderungen der EN ISO 14731 gerecht wird und die oben geschilderten Haftungskonsequenzen verhindert. Schließlich beschäftigt sich der Vortrag mit der Frage, inwieweit die Bauüberwacher verpflichtet sind, die Einrichtung und Umsetzung einer Schweißaufsicht bei den Bauunternehmen und Handwerkern, welche Schweißarbeiten durchführen (z.B. auch bei der Ver-/Anbindung von Bewehrungstählen oder der Herstellung von Geländern und kleineren Tragsystemen wie Carports), zu überprüfen. Hier scheint ein neues Haftungsfeld der Bauüberwacher auf. Schließen | Tel. 089/28634-425 | |
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